Die Risikobeurteilung schützt den Hersteller vor Schaden. Durch die Risikobeurteilung dokumentiert der Hersteller, dass er sich mit den Gefährdungen die von der Maschine ausgehen beschäftigt hat und diese so weit möglich beseitigt hat. In der Bedienungsanleitung zur Maschine muss der Hersteller auf die noch vorhandenen Risiken hinweisen. Die eigentliche Risikobeurteilung muss der Hersteller nicht an den Kunden geben diese gehört nicht zur Dokumentation die der Hersteller an den Kunden weiter geben muss. Allerdings ist es mittlerweile gang und gebe, dass der Kunde eine Risikobeurteilung verlangt.
Auszug aus dem Gesetz
Der Hersteller oder der Inverkehrbringer (oder sein Bevollmächtigter) handelt „grob fahrlässig“. Die Haftung ist nicht beschränkt. Er haftet für alle Schäden, die mit der Maschine in Verbindung stehen. Kommen Personen zu Schaden, dann greift hier die fahrlässige Körperverletzung oder schlimmstenfalls Tötung.