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Risikobeurteilung und CSafe

by marcus on 2014-11-05 Kommentare deaktiviert für Risikobeurteilung und CSafe

CSafe ermöglicht eine Risikobeurteilung, gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Jeder Hersteller / Inverkehrbringer ist per Gesetz verpflichtet eine Risikobeurteilung zu erstellen.

Die Maschinenrichtlinie ist ein Gesetz des öffentlichen Rechtes und die Einhaltung wird durch die einzelnen Länder der Europäischen Gemeinschaft überwacht. Die Risikobeurteilung ermöglicht es Gefährdungen an einer Maschine systematisch aufzufinden und festzustellen. Ein Hersteller / Inverkehrbringer der keine Risikobeurteilung erstellt, handelt grob fahrlässig und ist für die Folgen eines Unfalls oder einer noch so kleinen Verletzung voll haftbar. Im Falle eines schweren Unfalls droht hier ein Verfahren gemäß § fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung gegen den Inverkehrbringer / Hersteller. Dies wird der Geschäftsführer der Vorstand eines Unternehmens sein, meist aber der Konstrukteur oder Entwickler welcher für die technische Ausführung verantwortlich ist. Die Form, die Methode und das Verfahren wie man eine Risikobeurteilung erstellt ist in der harmonisierten Norm EN 12100:2010 beschrieben, welche eine Vermutungswirkung erzeugt. Dies bedeutet, ein Hersteller erfüllt damit den gesetzlichen Anspruch.
Auszug aus de gesetzlichen Anspruch der MRL 2006/42/EG
Anhang 1 der Allgemeinen Grundsätze.

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