FAQ

Muss ich die Risikoanalyse an den Kunden herausgeben?

by marcus on 2014-11-05 Kommentare deaktiviert für Muss ich die Risikoanalyse an den Kunden herausgeben?

Die Risikobeurteilung an den Kunden herausgeben?

Es gibt keine Vorschrift die regelt, dass sie als Hersteller / Inverkehrbringer die Risikobeurteilung  an den Kunden herausgeben müssen. Wenn aber ein Unfall passiert, kann (wird) der Staatsanwalt oder eine andere Stelle die Risikobeurteilung fordern. Die Risikobeurteilung wird erstellt um Sie als Hersteller abzuschichern.

Was muss der Maschinenbauer an den Kunden übergeben

Der Maschinenbauer ist aber verpflichtet die Restrisiken die bestehen und die in der Risikobeurteilung ermittelt wurden dem Kunden mit zu teilen. Wenn Sie eine unvollständige Maschine liefern erfolgt dies in der Einbauanleitung. Bei einer vollständigen Maschine erfolgt dies in der Bedienungsanleitung. Darüber hinaus kann natürlich der Kunde verlangen, dass Sie Ihm die Risikobeurteilung mit liefern. Viele Firmen machen dies von vornherein zu einer Vertragsbedingung.

Was bring die Risikobeurteilung?

Die Risikobeurteilung ist genau wie auch der Schaltplan oder die Konstruktionszeichnung ein Bestandteil der Maschine. Ich würde sagen, es wurden schon immer von Maschinenbauern die Risiken an Maschinen gemindert um den Bediener zu schützen. Die Maschinenrichtlinie (Wikipedia Maschinenrichtlinie)  gibt konkrete Hinweise wie der Umfang der Dokumentation sein muss und welche Dokumente Benötigt werden. Dazu gehört auch die Risikobeurteilung.

Auszug aus dem Europäischen Amtsblatt.

RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)

MaschinenRichtlinie Risikobeurteilung

Auszug aus dem Amtsblatt Risikobeurteilung vornehmen

 

 

 

 

 

MaschinenRichtlinie Restrisiken

Auszug aus der Maschinenrichtlinie

 

 

 

 

 

 

Dieser Text basiert auf unseren Erfahrungen und ist keine Rechtsberatung. Ich würde jedem Maschinenbauer empfehlen sich mit der Maschinenrichtlinie zu befassen. Einfach downloaden und lesen.

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Wer muss die Risikobeurteilung erstellen?

by marcus on 2014-11-05 Kommentare deaktiviert für Wer muss die Risikobeurteilung erstellen?

Die Risikobeurteilung muss vom Hersteller/Inverkehrbringer erstellt werden. Unter Inverkehrbringer versteht man den Verkäufer der Maschine oder Anlage. Anders verhält es sich bei einer gebrauchten Maschine oder umgebauten Maschine die neu oder wieder in den Verkehr gebracht wird.

Bei einem Umbau kann/ist auch der Betreiber der Anlage verpflichtet eine Risikobeurteilung zu erstellen. Entscheidend ist ob es sich um einen wesentlichen Umbau handelt Beispiel:

Das Verändern der Position einer Maschine in der Produktion ist keine wesentliche Änderung.

Das ändern der Not-Halt Funktionen ist eine wesentliche Änderung. Die Risikobeurteilung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

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Was passiert wenn ich keine Risikobeurteilung erstelle?

by marcus on 2014-11-05 Kommentare deaktiviert für Was passiert wenn ich keine Risikobeurteilung erstelle?

 

Die Risikobeurteilung schützt den Hersteller vor Schaden. Durch die Risikobeurteilung dokumentiert der Hersteller, dass er sich mit den Gefährdungen die von der Maschine ausgehen beschäftigt hat und diese so weit möglich beseitigt hat. In der Bedienungsanleitung zur Maschine muss der Hersteller auf die noch vorhandenen Risiken hinweisen. Die eigentliche Risikobeurteilung muss der Hersteller nicht an den Kunden geben diese gehört nicht zur Dokumentation die der Hersteller an den Kunden weiter geben muss. Allerdings ist es mittlerweile gang und gebe, dass der Kunde eine Risikobeurteilung verlangt.

Auszug aus dem Gesetz

Der Hersteller oder der Inverkehrbringer (oder sein Bevollmächtigter) handelt „grob fahrlässig“. Die Haftung ist nicht beschränkt. Er haftet für alle Schäden, die mit der Maschine in Verbindung stehen. Kommen Personen zu Schaden, dann greift hier die fahrlässige Körperverletzung oder schlimmstenfalls Tötung.

 

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Risikobeurteilung und CSafe

by marcus on 2014-11-05 Kommentare deaktiviert für Risikobeurteilung und CSafe

CSafe ermöglicht eine Risikobeurteilung, gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Jeder Hersteller / Inverkehrbringer ist per Gesetz verpflichtet eine Risikobeurteilung zu erstellen.

Die Maschinenrichtlinie ist ein Gesetz des öffentlichen Rechtes und die Einhaltung wird durch die einzelnen Länder der Europäischen Gemeinschaft überwacht. Die Risikobeurteilung ermöglicht es Gefährdungen an einer Maschine systematisch aufzufinden und festzustellen. Ein Hersteller / Inverkehrbringer der keine Risikobeurteilung erstellt, handelt grob fahrlässig und ist für die Folgen eines Unfalls oder einer noch so kleinen Verletzung voll haftbar. Im Falle eines schweren Unfalls droht hier ein Verfahren gemäß § fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung gegen den Inverkehrbringer / Hersteller. Dies wird der Geschäftsführer der Vorstand eines Unternehmens sein, meist aber der Konstrukteur oder Entwickler welcher für die technische Ausführung verantwortlich ist. Die Form, die Methode und das Verfahren wie man eine Risikobeurteilung erstellt ist in der harmonisierten Norm EN 12100:2010 beschrieben, welche eine Vermutungswirkung erzeugt. Dies bedeutet, ein Hersteller erfüllt damit den gesetzlichen Anspruch.
Auszug aus de gesetzlichen Anspruch der MRL 2006/42/EG
Anhang 1 der Allgemeinen Grundsätze.

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