Risikobeurteilung und Bedienungsanleitung
Was hat die Bedienungsanleitung mit der Risikobeurteilung zu tun.
In der Maschinenrichtlinie gibt es unter dem Punk Information Dokumentation den Unterpunkt:
„Angaben zu Restrisiken trotz Sicherheitstechnischer Maßnahmen“
Definition Restrisiko Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Restrisiko
Ein lesenswerter Bericht zu dem Thema: http://www.maschinenrichtlinie-2006-42-eg.de/die-risikobeurteilung-als-grundlage-von-betriebsanleitungen
Es steht in diesem Bericht als letzter Satz:
„Last not least: In die Benutzerinformation gehören nur technisch unvermeidbare Restrisiken. Es ist nicht zulässig, wenn Entwickler und Konstrukteure alle Sicherheitsmängel auf die Betriebsanleitung „abwälzen“ wollen.“
Wie ist dies nun zu sehen welche Restrisiken sollen in die Dokumentation und wie? so wie in der Risikobeurteilung beschrieben oder umformuliert?
Hier gibt es keine 100% richtig oder falsch Entscheidung.
Pro und Kontra:Wenn Sie die Beschreibung der Restrisiken 1:1 in die Dokumentation übernehmen haben Sie den Vorteil, es kann nicht zu Unstimmigkeiten kommen. Wenn Sie einen anderen Text verfassen können Sie die das Restrisiko u.U. besser ausformulieren.
Ich tendiere zu der Version es so zu übernehmen wie es in der Risikobeurteilung steht. Es kann dann zu keiner Unstimmigkeit kommen. Speziell wenn die Texte auch noch in andere Sprachen übersetzt werden.
Das einarbeiten der Restgefährdungen in die Bedienungsanleitung könnte z.B so aussehen:
Nr | Ort | Restgefährdung |
1 | Dosierwaage am Materialeinlauf |
Quetschen oder abscheren.
Die Dosierschnecken sind mit einer Verschlussklappe ausgerüstet hier kann sich der Bediener verletzen. Wartungspersonal und Bediener anweisen das bei Arbeiten immer die Druckluftversorgung abgeschalten und entlüftet werden muss. |
2 | Drehklappen Quetschventile |
Quetschen – abscheren
Bei der Montage – Demontage von Drehklappen/Quetschventilen müssen diese immer drucklos sein. |
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